Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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I. HAUPTSTÜCK

Allgemeine Grundsätze und verfahrensrechtliche Vorschriften

I. TEIL

Behörden, Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen

Eigener Wirkungsbereich der Gemeinden

Die in diesem Gesetz geregelten Angelegenheiten der Gemeinde sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.