Budgetierung
Die Klubfinanzierungsmittel gemäß diesem Gesetz sind in den jeweiligen Landesvoranschlägen zu berücksichtigen.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Budgetierung
Die Klubfinanzierungsmittel gemäß diesem Gesetz sind in den jeweiligen Landesvoranschlägen zu berücksichtigen.