Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
Die in den , 2, 3a, 3b, 3c, 3d und 3e geregelten Angelegenheiten der Gemeinde sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 88/2005, LGBl. Nr. 95/2007, LGBl. Nr. 100/2020
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
Die in den , 2, 3a, 3b, 3c, 3d und 3e geregelten Angelegenheiten der Gemeinde sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 88/2005, LGBl. Nr. 95/2007, LGBl. Nr. 100/2020