Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Satzung der Regionalverbände

(1) Der Regionalverband hat seine interne Organisation in Form von Satzungen näher zu regeln. Der Beschluss von Satzungen bedarf der Beschlussfassung in der Regionalversammlung.

(2) Die Satzungen sind der Landesregierung zur Kenntnis zu bringen.