Haushaltszeitraum
Der Landeshaushalt ist für jedes Finanzjahr gesondert zu führen. Finanzjahr ist das Kalenderjahr.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Haushaltszeitraum
Der Landeshaushalt ist für jedes Finanzjahr gesondert zu führen. Finanzjahr ist das Kalenderjahr.