Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Geltungsbereich

Dieses Gesetz regelt die Organisation folgender Organe des Landarbeitsrechtes:

1. einer Obereinigungskommission,

2. einer Land- und forstwirtschaftlichen Schlichtungsstelle,

3. einer Gleichbehandlungskommission und

4. einer Land- und Forstwirtschaftsinspektion.