Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Zweckwidmung

Der um die Einhebungsvergütung verminderte Abgabenertrag ist für folgende Maßnahmen zweckgewidmet:

1. 75 % für Kulturförderungsmaßnahmen,

2. 15 % für Mietkosten, Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen von Museen und Kultureinrichtungen des Landes, Sportanlagen des Landes und des Landesarchivs,

3. 10 % für Sportförderungsmaßnahmen.