Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Außerkrafttreten

Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes () tritt das Gesetz über die Zuweisung von Landesbediensteten zur Dienstleistung bei der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft m. b. H., LGBl. Nr. 64/1985, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 87/2013, außer Kraft.