Inanspruchnahme von Einrichtungen der KAGes
Das Krankenanstaltenpersonalamt kann sich zur Wahrnehmung seiner Aufgaben der Einrichtungen der KAGes bedienen, ebenso das für die Personalangelegenheiten zuständige Mitglied des Vorstandes der KAGes als Vertreter des Landes gegenüber den Vertragsbediensteten.
