3. Teil
Schlussbestimmungen
Verweise
Verweise in diesem Gesetz auf andere Landesgesetze sind als Verweise auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
3. Teil
Schlussbestimmungen
Verweise
Verweise in diesem Gesetz auf andere Landesgesetze sind als Verweise auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen.