Nebengebühr – Psychologinnen-/Psychologendienstvergütung
Der Psychologin/Dem Psychologen gebührt eine Psychologinnen-/Psychologendienstvergütung in Höhe von 433,10 Euro. Damit sind die mit dem psychologischen Dienst verbundenen Erschwernisse sowie die besonderen Gefahren für Leben und Gesundheit im Umgang mit psychisch auffälligen Patientinnen/Patienten abgegolten. Diese Vergütung ist bei der Berechnung der Sonderzahlung nicht zu berücksichtigen.
