Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Funktionszulage für Fachärztinnen/Fachärzte

(1) Eine Funktionszulage in Höhe von 145,30 Euro gebührt der Fachärztin/dem Facharzt, die/der mit einer der folgenden Funktionen betraut ist:

1. hygienebeauftragte Ärztin/hygienebeauftragter Arzt für ein gesamtes Landeskrankenhaus/für einen gesamten Standort oder

2. blutdepotbeauftragte Ärztin/blutdepotbeauftragter Arzt für ein gesamtes Landeskrankenhaus/für einen gesamten Standort oder

3. zum 31. August 2023 bestellte dienstplanführende Ärztin/dienstplanführender Arzt.

(2) Die Funktionszulage gebührt ab dem der Bestellung folgenden Monatsersten für die Zeit der Ausübung dieser Funktion.