Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Antragstellung

Anträge auf Gewährung der Landes-Kinderbetreuungsbeihilfe sind unter Nachweis des elterlichen Einkommens (des Einkommens der Erziehungsberechtigten, ausgenommen Pflegeeltern) sowie des Personenstandes unter Anschluss einer Aufnahmebestätigung der Erhalterin/des Erhalters sowie des Nachweises des tatsächlichen Beitrages für den Besuch der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung bei der Landesregierung einzubringen.