Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Patientinnen- /Patientenvertretung

Zur Prüfung allfälliger Beschwerden und auf Wunsch zur Wahrnehmung der Patientinnen- /Patienteninteressen hat eine unabhängige Patientinnen- /Patientenvertretung zur Verfügung zu stehen; diese wird durch das Gesetz über die Patientinnen-/Patienten- und Pflegevertretung (Patientinnen-/Patienten- und Pflegeombudsschaft), LGBl. 66/2003 geregelt.