Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Informationspflicht

Die Landesregierung hat dafür Sorge zu tragen, dass sowohl Kinder und Jugendliche als auch Erziehungsberechtigte, Aufsichtspersonen, Gewerbetreibende und Veranstalterinnen/Veranstalter über die Vorschriften dieses Gesetzes informiert werden. Kindern und Jugendlichen ist der Sinn der Regelung in einer ihrem Alter bzw. Entwicklungsstand entsprechenden Form näher zu bringen.