Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Inkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 21. Juni 2022, in Kraft.

(2) Interne Hinweisgebersysteme und das externe Hinweisgebersystem sind innerhalb von zwei Monaten ab Inkrafttreten des Gesetzes einzurichten.