Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Übergangsbestimmungen zur Novelle LGBl. Nr. 41/2018

Die Prüfung gemäß ist auch für vor Inkrafttreten der Novelle LGBl. Nr. 41/2018 gemeldete Spielapparate durchzuführen. Diese dürfen bis zur Entscheidung der Behörde weiter aufgestellt und betrieben werden.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 41/2018