Übergangsbestimmungen zur Novelle LGBl. Nr. 41/2018
Die Prüfung gemäß ist auch für vor Inkrafttreten der Novelle LGBl. Nr. 41/2018 gemeldete Spielapparate durchzuführen. Diese dürfen bis zur Entscheidung der Behörde weiter aufgestellt und betrieben werden.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 41/2018
