Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Strafbarkeit von juristischen Personen

Die Bezirksverwaltungsbehörden können unter sinngemäßer Anwendung des Geldstrafen gegen juristische Personen verhängen. letzter Satz und Abs. 5 gelten sinngemäß.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 62/2019