Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Alkohol- und Rauchverbot

Die Bewilligungsinhaberin hat dafür zu sorgen, dass aus Gründen des Spielerschutzes und spielsuchtvorbeugender Maßnahmen

1. an Glücksspielautomaten kein Konsum alkoholischer Getränke erfolgt,

2. offenkundig durch Alkohol oder andere Substanzen beeinträchtigten Personen das Spielen am Glücksspielautomaten verwehrt wird und

3. am Standort eines Automatensalons nicht geraucht wird.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 16/2026