Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Benutzungsberechtigungen

Vergabe/Änderung/Widerruf/Sperre von Benutzungsberechtigungen im Haushaltsbuchführungssystem erfolgen

1. für anordnende Stellen als User mit schriftlicher Dienstverfügung des Bürgermeisters ();

2. für die ausführenden Organe der Finanzbuchhaltung als User mit gemeinsamer schriftlicher Dienstverfügung des Bürgermeisters und des Gemeindekassiers ();

3. für den Gemeindekassier als User mit Leseberechtigung vom Bürgermeister mit schriftlicher Übertragung;

4. von hochwertigen, über einen User hinausgehende Benutzungsberechtigungen (Superkeyuser, Keyuser), unter sinngemäßer Anwendung des mit schriftlicher Dienstverfügung des Bürgermeisters.