Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Wertaufholung

Wertaufholungen gemäß für zuvor wertgeminderte Vermögenswerte gemäß sind auf Wertberichtigungskonten zu verbuchen und von den Rechnungslegern im Anhang zum Rechnungsabschluss bei der jeweiligen Vermögenswertgruppe zu erläutern.