Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Örtliche Nutzungsdauertabelle

Der Bürgermeister hat in der Gliederung der Anlage 7 der VRV 2015 eine gesonderte Tabelle über die Festlegungen gemäß zu führen. In dieser Tabelle sind in einer zusätzlichen Spalte Datum und Tagesordnungspunkt der Sitzung des Gemeindeorgans, in der die Festlegung beschlossen wurde, anzuführen.