2. Abschnitt
Gliederung
Gliederung der Ergebnis- und Finanzierungsrechnung
Die Ergebnis- und Finanzierungsrechnung sind nach den Bestimmungen der VRV 2015 und den darüberhinausgehenden Bestimmungen dieser Verordnung zu gliedern.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
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Gliederung der Ergebnis- und Finanzierungsrechnung
Die Ergebnis- und Finanzierungsrechnung sind nach den Bestimmungen der VRV 2015 und den darüberhinausgehenden Bestimmungen dieser Verordnung zu gliedern.