Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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2. Abschnitt

Gliederung

Gliederung der Ergebnis- und Finanzierungsrechnung

Die Ergebnis- und Finanzierungsrechnung sind nach den Bestimmungen der VRV 2015 und den darüberhinausgehenden Bestimmungen dieser Verordnung zu gliedern.