Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Lagebericht

(1) Der Lagebericht hat ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Fremdmittel-, Ertrags- und Finanzierungslage der Gemeinde einschließlich der Eigenbetriebe zu vermitteln.

(2) Der Lagebericht hat einen Überblick über die wichtigen Ergebnisse des Rechnungsabschlusses und Rechenschaft über die Führung des Gemeindehaushalts des abzuschließenden Haushaltsjahres zu geben.