Bankkonten der Eigenbetriebe
Die Bestimmungen des gelten sinngemäß für die Eigenbetriebe, Anstalten, Stiftungen und Fonds.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Bankkonten der Eigenbetriebe
Die Bestimmungen des gelten sinngemäß für die Eigenbetriebe, Anstalten, Stiftungen und Fonds.