3. Teil
Liquiditätsplanung und Organisation
Liquiditätsplanung
Die Gemeinde hat ihre Zahlungsfähigkeit durch eine angemessene Liquiditätsplanung sicherzustellen. Der Bürgermeister hat die Liquiditätsplanung in der ADG näher zu regeln.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
3. Teil
Liquiditätsplanung und Organisation
Liquiditätsplanung
Die Gemeinde hat ihre Zahlungsfähigkeit durch eine angemessene Liquiditätsplanung sicherzustellen. Der Bürgermeister hat die Liquiditätsplanung in der ADG näher zu regeln.