Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anlage 9b

(Anm.: Einzelnachweis über Finanzschulden und Schuldendienst gemäß und 2 ist als PDF dokumentiert)

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 83/2023