Anlage 9b
(Anm.: Einzelnachweis über Finanzschulden und Schuldendienst gemäß und 2 ist als PDF dokumentiert)
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 83/2023
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Anlage 9b
(Anm.: Einzelnachweis über Finanzschulden und Schuldendienst gemäß und 2 ist als PDF dokumentiert)
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 83/2023