. Das künstlerische Schaffen, die Vermittlung von Kunst sowie deren Lehre sind frei.
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Historische Fassung vom 06.06.2011 – nicht die heutige Gesamtfassung.
Heutige Fassung öffnenBundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Historische Fassung vom 06.06.2011 – nicht die heutige Gesamtfassung.
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