Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Grob fahrlässige Schädigung des Tier- oder Pflanzenbestandes

. Wer grob fahrlässig () entgegen einer Rechtsvorschrift oder einem behördlichen Auftrag eine der im mit Strafe bedrohten Handlungen begeht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.