Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Historische Fassung vom 01.07.2018 – nicht die heutige Gesamtfassung.

Heutige Fassung öffnen

Grob fahrlässige Schädigung des Tier- oder Pflanzenbestandes

. Wer grob fahrlässig () entgegen einer Rechtsvorschrift oder einem behördlichen Auftrag eine der im mit Strafe bedrohten Handlungen begeht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.