Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Historische Fassung vom 01.07.2018 – nicht die heutige Gesamtfassung.

Heutige Fassung öffnen

Grob fahrlässiger unerlaubter Umgang mit Stoffen, die zum Abbau der Ozonschicht beitragen

. Wer grob fahrlässig () entgegen einer Rechtsvorschrift oder einem behördlichen Auftrag eine der im mit Strafe bedrohten Handlungen begeht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.