Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Diese Version ist nicht mehr in Geltung. Sie galt bis 31.12.2015.

Heutige Fassung öffnen

Unterschiebung eines Kindes

. Wer ein Kind unterschiebt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.