Grob fahrlässige Schädigung von Lebensräumen in geschützten Gebieten
. Wer grob fahrlässig entgegen einer Rechtsvorschrift oder einem behördlichen Auftrag die im mit Strafe bedrohte Handlung begeht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
