Behandlung aller Beteiligten als Täter
. Nicht nur der unmittelbare Täter begeht die strafbare Handlung, sondern auch jeder, der einen anderen dazu bestimmt, sie auszuführen, oder der sonst zu ihrer Ausführung beiträgt.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Historische Fassung vom 01.02.2013 – nicht die heutige Gesamtfassung.
Heutige Fassung öffnenBehandlung aller Beteiligten als Täter
. Nicht nur der unmittelbare Täter begeht die strafbare Handlung, sondern auch jeder, der einen anderen dazu bestimmt, sie auszuführen, oder der sonst zu ihrer Ausführung beiträgt.