Fahrlässiges umweltgefährdendes Behandeln von Abfällen
. Wer fahrlässig entgegen einer Rechtsvorschrift oder einem behördlichen Auftrag eine der im mit Strafe bedrohten Handlungen begeht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
