Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

2. Abschnitt

Beteiligte

Leistungsempfängerin oder Leistungsempfänger

Leistungsempfängerin oder Leistungsempfänger ist, wer eine Förderung erhalten hat. Als Leistungsempfängerin oder Leistungsempfänger gilt eine Person auch insoweit, als sie eine Förderung erhalten hat, die einer Personenmehrzahl ohne eigene Rechtspersönlichkeit gewährt worden ist, wenn die Personenmehrzahl ohne eigene Rechtspersönlichkeit nicht im Ergänzungsregister eingetragen worden ist ( – E-GovG).