Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anhang

A. Zu erhebende Merkmale für Personen, für die ein Lohnzettel ausgestellt wurde:

Alle im Lohnzettel ausgewiesenen Beträge (Art und Höhe)

Ort

Postleitzahl

Geburtsjahr

Subjektidentifikationsnummer des Bundesministeriums für Finanzen, falls kein bPK für diese

Person verfügbar ist

Geschlecht

Beschäftigungsausmaß

Soziale Stellung

Dienststellen- und Steuernummer des Lohnzettelausstellers

Beginn und Ende des (Lohn)Zahlungszeitraums

sowie alle sonstigen im Lohnzettel ausgewiesenen und EDV-mäßig gespeicherten Merkmale

außer Name, Adresse und Sozialversicherungsnummer

B. Zu erhebende Merkmale für Lohnzettelaussteller:

Name

Anrede wie z. B. „Firma“, Titel usw.

Adresse

Postleitzahl

Gemeindekennziffer des Wohnortes

Klassifizierung (d.h. zugehöriger Code) laut ÖNACE

Rechtsform

Firmenbuchnummer (falls vorhanden)

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (falls vorhanden)

Subjektidentifikationsnummer des Bundesministeriums für Finanzen

Dienststellen- und Steuernummer (mit Referatsnummer)

C. Zu erhebende Merkmale für Personen, für die ein Einkommensteuerbescheid ausgestellt wurde:

Alle ausgewiesenen Beträge (Art und Höhe)

Name

Anrede wie z. B. Titel usw.

Adresse

Postleitzahl

Gemeindekennziffer des Wohnortes

Geschlecht

Familienstand

Geburtsjahr

Klassifizierung (d.h. zugehöriger Code) laut ÖNACE

Subjektidentifikationsnummer des Bundesministeriums für Finanzen

Dienststellen- und Steuernummer

sowie alle sonstigen im Bescheid oder in der Erklärung ausgewiesenen und EDV-mäßig

gespeicherten Merkmale außer Sozialversicherungsnummer und Branchenkennzeichnung

D. Zu erhebende Merkmale für Personen, für die ein Arbeitnehmerveranlagungs-Bescheid ausgestellt wurde:

Alle ausgewiesenen Beträge (Art und Höhe)

Postleitzahl

Gemeindekennziffer des Wohnortes

Geschlecht

Familienstand

Klassifizierung (d.h. zugehöriger Code) laut ÖNACE

Subjektidentifikationsnummer des Bundesministeriums für Finanzen, falls kein bPK für diese

Person verfügbar ist

sowie alle sonstigen im Bescheid ausgewiesenen und EDV-mäßig gespeicherten Merkmale

außer Name, Anrede wie z. B. Titel etc., Adresse, Sozialversicherungsnummer,

Branchenkennzeichnung und Dienststellen- und Steuernummer

E. Zu erhebende Merkmale für Personen, die eine Transferzahlung bezogen haben:

Postleitzahl

Staatencode (bei ausländischer Postleitzahl)

Die Art und Höhe der bezogenen Transferzahlung

Datum des Beginns und des Endes des Bezugs der Transferzahlung

Geburtsjahr

Subjektidentifikationsnummer des Bundesministeriums für Finanzen (falls vorhanden und falls

kein bPK für diese Person verfügbar ist)

F. Zu erhebende Merkmale für Unternehmer oder sonstige juristische Personen, für die ein Umsatzsteuerbescheid ausgestellt wurde:

Alle ausgewiesenen Beträge (Art und Höhe)

Name

Anrede wie z. B. Titel, „Firma“, „Verein“ usw.

Adresse

Postleitzahl

Gemeindekennziffer

Klassifizierung (d.h. zugehöriger Code) laut ÖNACE

Rechtsform

Firmenbuchnummer (falls vorhanden)

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (falls vorhanden)

Dienststellen- und Steuernummer

Subjektidentifikationsnummer des Bundesministeriums für Finanzen

sowie alle sonstigen im Bescheid oder in der Erklärung ausgewiesenen und EDV-mäßig

gespeicherten Merkmale außer Branchenkennzeichnung und Bezugskonto II

G. Zu erhebende Merkmale für Unternehmer oder sonstige juristische Personen, für die ein Körperschaftsteuerbescheid ausgestellt wurde:

Alle im Zusammenhang mit der Steuerfestsetzung ausgewiesenen Beträge (Art und Höhe)

Name

Anrede wie z. B. „Firma“, „Verein“ usw.

Adresse

Postleitzahl

Gemeindekennziffer

Klassifizierung (d.h. zugehöriger Code) laut ÖNACE

Rechtsform

Firmenbuchnummer (falls vorhanden)

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (falls vorhanden)

Dienststellen- und Steuernummer

Subjektidentifikationsnummer des Bundesministeriums für Finanzen

sowie alle sonstigen im Bescheid oder in der Erklärung ausgewiesenen und EDV-mäßig

gespeicherten Merkmale außer Branchenkennzeichnung

(Anm.: Anhang H aufgehoben durch Z 6b, BGBl. II Nr. 477/2020)

I. Zu erhebende Merkmale für alle zur Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung Verpflichteten:

Alle ausgewiesenen Beträge (Art und Höhe)

Name

Anrede wie z. B. „Firma“, „Verein“ usw.

Adresse

Postleitzahl

Gemeindekennziffer

Klassifizierung (d.h. zugehöriger Code) laut ÖNACE

Rechtsform

Firmenbuchnummer (falls vorhanden)

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Dienststellen- und Steuernummer

Subjektidentifikationsnummer des Bundesministeriums für Finanzen

sowie alle sonstigen in der Umsatzsteuervoranmeldung ausgewiesenen und EDV-mäßig

gespeicherten Merkmale

Beachte: Ist in der Fassung BGBl. II Nr. 252/2011 für Datenübermittlungen vor dem 1. März 2021 anzuwenden (vgl. ).