Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Vertrauenspersonen

Bei einer Volksabstimmung auf Antrag von Landesbürgern hat der Zustellungsbevollmächtigte das Recht, zur Beobachtung des Abstimmungs- und Ermittlungsverfahrens bei der Gemeinde und bei jeder Wahlbehörde eine Vertrauensperson namhaft zu machen.