Abstimmungsverfahren
Abstimmungsbehörden
Die Durchführung des Abstimmungsverfahrens obliegt der Gemeindewahlbehörde, wenn jedoch die Gemeinde in Abstimmungssprengel eingeteilt ist, der Sprengelwahlbehörde.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Abstimmungsverfahren
Abstimmungsbehörden
Die Durchführung des Abstimmungsverfahrens obliegt der Gemeindewahlbehörde, wenn jedoch die Gemeinde in Abstimmungssprengel eingeteilt ist, der Sprengelwahlbehörde.