Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anlage 2

Eingabeparameter für die Ausweisung der Geruchszonen

Zur Übergabe der ermittelten Geruchszonen an das Geoinformationssystem (GIS) Steiermark sind beim Export „Spline Lines“ mit folgenden Parametern zu wählen:

Filter Lines:

0.2m

Spline Tension:

0.2

Filter Spikes:

10deg

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 51/2024