Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Rückersatz

. Hat der Bund der geschädigten Person den Schaden ersetzt, so kann er von Personen, die als seine Organe gehandelt und den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet haben, Rückersatz begehren. Auf den Rückersatzanspruch sind die , , und anzuwenden.

Beachte: Zum Bezugszeitraum vgl. .