Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anerkennung von Ausbildungen zur Bergwanderführerin/zum Bergwanderführer

(1) Die nach den landesgesetzlichen Vorschriften anderer Bundesländer absolvierte Ausbildung zur Bergwanderführerin/zum Bergwanderführer ersetzt die Ausbildung für Bergwanderführerinnen/Bergwanderführer.

(2) Die erfolgreiche Teilnahme an der Wanderführerausbildung des Verbandes alpiner Vereine Österreichs (VAVÖ) ersetzt bei Absolvierung sämtlicher Sommer- und Winterausbildungsmodule des VAVÖ die Teilnahme am Ausbildungskurs für Wanderführerinnen/Wanderführer.