Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Abwicklung über das Binnenmarkt-Informationssystem (IMI)

Die Angelegenheiten nach diesem Teil sind über das Binnenmarkt-Informationssystem (IMI) abzuwickeln. Die Verbindungsstelle nach hat dabei unter sinngemäßer Anwendung von dessen , Abs. 3 Z. 1 und 3, Abs. 5 und 6 mitzuwirken.