Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Entscheidungsfrist

Die Behörde hat über einen Antrag auf Anerkennung einer Berufsqualifikation ohne unnötigen Aufschub, spätestens jedoch binnen vier Monaten nach Vorlage der vollständigen Unterlagen mittels Bescheid zu entscheiden.