Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Besucherbetreuung

Zur Betreuung der Besucher und zur Förderung der Erreichung der Ziele dieses Gesetzes kann das Biosphärenparkmanagement persönlich und fachlich geeignete Personen in ausreichender Zahl heranziehen.