Besucherbetreuung
Zur Betreuung der Besucher und zur Förderung der Erreichung der Ziele dieses Gesetzes kann das Biosphärenparkmanagement persönlich und fachlich geeignete Personen in ausreichender Zahl heranziehen.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Besucherbetreuung
Zur Betreuung der Besucher und zur Förderung der Erreichung der Ziele dieses Gesetzes kann das Biosphärenparkmanagement persönlich und fachlich geeignete Personen in ausreichender Zahl heranziehen.