Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Übergangsbestimmungen zur Novelle LGBl. Nr. 81/2021

(1) Die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novelle LGBl. Nr. 81/2021 anhängigen Verfahren nach und sind nach den bisherigen Bestimmungen zu Ende zu führen.

(2) Die sicherheitstechnische Dokumentation gemäß ist erstmals im Schuljahr 2022/23 zu erstellen. Die sicherheitstechnische Begehung gemäß ist erstmals im Schuljahr 2024/25 durchzuführen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 81/2021