Wohnräume
Wohnungen für den Schulleiter und die Lehrer sowie für den Schulwart können inner- oder außerhalb des Schulgebäudes vorgesehen werden.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Wohnräume
Wohnungen für den Schulleiter und die Lehrer sowie für den Schulwart können inner- oder außerhalb des Schulgebäudes vorgesehen werden.