Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Jede Bewerberin/jeder Bewerber hat eine Erklärung abzugeben, dass für die vorgelegte Arbeit bisher kein Preis an sie/ihn vergeben wurde und diese Arbeit auch bei keinem anderen Bewerb eingereicht wurde.