7
Den Jurymitgliedern obliegt die Umschichtung nicht zweckmäßig eingereichter Bewerbungen auf eine andere Preiskategorie.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
7
Den Jurymitgliedern obliegt die Umschichtung nicht zweckmäßig eingereichter Bewerbungen auf eine andere Preiskategorie.