Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung der Grundstücke Nr 434/2, 434/26, 434/114 und 434/115 der KG 56542 Siezenheim I für Handelsgroßbetriebe der Kategorie C&C-Märkte (§ 17 Abs. 9 und 10 ROG 1998) bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 8.000 m2 zulässig.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl Nr 124/2000
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 11a des Salzburger Raumordnungsgesetzes 1998, LGBl Nr 44, in der geltenden Fassung wird verordnet:
Die Entscheidung der Gemeindevertretung von Wals-Siezenheim über eine damit übereinstimmende Ausweisung der Grundflächen im Flächenwidmungsplan der Gemeinde ist davon unabhängig zu treffen.
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
